Matthias Louette
AVOCAT AU BARREAU DE PARIS
Ausbildung und Werdegang

Matthias Louette ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei der Pariser Anwaltskammer eingetragen.
Zunächst spezialisierte er sich auf Handelsrecht und Insolvenzverfahren unter der Anleitung von Maître Guilhem Brémond. Danach beriet er seine Mandanten zu Restrukturierungsstrategien und Krisenmanagement in der Wirtschaftskanzlei Qivive Avocats & Rechtsanwälte, die von Dr. Christophe Kühl gegründet wurde und als führend im französisch-deutschen Prozessrecht gilt. Dort bearbeitete er komplexe grenzüberschreitende Fälle im Handelsrecht und Insolvenzrecht.
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Nachdem er seine Ausbildung in den auf organisierte Kriminalität und Terrorismus spezialisierten Kammern der Generalstaatsanwaltschaft des Pariser Berufungsgerichts abgeschlossen hatte, entwickelte Matthias Louette über mehrere Jahre hinweg eine solide Praxis im Strafrecht. Er sammelte wertvolle Erfahrungen an der Seite renommierter Pariser Strafverteidiger wie Maître Sébastien Schapira und Maître Jean-Baptiste Colombani.
Bei Maître Jean-Baptiste Colombani erwarb er umfassende Kenntnisse im allgemeinen Strafrecht, Notfall-Strafrecht und im Strafvollzugskontrollrecht, insbesondere bei Haftbefehlen, Untersuchungshaftverfahren und Strafmaßregelungen.
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Unter der Leitung von Maître Sébastien Schapira vertiefte er sein Wissen im Wirtschaftsstrafrecht und Presserecht, insbesondere in der Verteidigung von Unternehmen und Einzelpersonen in Fällen von Finanzbetrug, Veruntreuung und medienrechtlichen Verstößen.
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Er ist Absolvent eines LL.M. in internationalem Wirtschaftsrecht der Universität Potsdam (Deutschland) sowie eines Master 2 in vergleichendem Wirtschaftsrecht der Université Paris Nanterre. Seine gesamte Ausbildung absolvierte er im Rahmen des bilingualen französisch-deutschen Studiengangs, der von beiden Universitäten gemeinsam angeboten wird.
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Als fließend zweisprachiger Deutschsprecher arbeitet Matthias Louette zudem regelmäßig auf Englisch, was ihm ermöglicht, effizient in internationalen und grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten tätig zu sein.
Honorare
Gemäß Artikel 11 der Nationalen Anwaltsordnung gelten klare Regeln zur Honorarstruktur:
„Die Honorare werden nach den üblichen Gepflogenheiten festgelegt und berücksichtigen die finanzielle Situation des Mandanten, die Komplexität des Falls, die vom Anwalt aufgewendeten Kosten, seinen Bekanntheitsgrad und seinen Arbeitsaufwand. Ein Anwalt kann Honorare verlangen, selbst wenn ihm ein Mandat vor dessen Abschluss entzogen wird, soweit bereits Leistungen erbracht wurden.“
Die Honorare werden in enger Absprache mit den Mandanten festgelegt, und es erfolgt keine Abrechnung ohne vorherige Vereinbarung und Absprache.
Engagement für Vielfalt und Gleichberechtigung
Als Mitglied der Anwaltsvereinigung AFA LGBT setzt sich Matthias Louette aktiv für die Verteidigung der Rechte von LGBTQ+-Personen ein.
Dieses Engagement spiegelt seine Werte von Wohlwollen, Zuhören und Entschlossenheit wider und unterstreicht seinen Einsatz für Gleichberechtigung und den Schutz diskriminierter Personen.